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Mustersatzung — Vorteile, Grenzen und wann sie nicht reicht

Die Mustersatzung (auch „Musterprotokoll“ genannt) spart bei der UG- oder GmbH-Gründung schnell 1 000 – 2 000 € Notar- und Anwaltskosten. Sie hat aber harte Grenzen — wer sie ignoriert, zahlt am Ende doppelt.

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Was ist die Mustersatzung?

Die Mustersatzung ist eine vom Gesetzgeber vorgegebene Standard-Satzung für UGs und GmbHs (§ 2 Abs. 1a GmbHG). Sie wurde 2008 mit der MoMiG-Reform eingeführt, um Gründungen zu vereinfachen und günstiger zu machen.

Wer die Mustersatzung wählt, bekommt ein festes Standard-Dokument ohne Möglichkeit zur Anpassung. Dafür sinken die Notarkosten erheblich, weil die Beurkundung als „Musterprotokoll-Beurkundung“ pauschal abgerechnet wird.

Die wirtschaftlichen Vorteile

  • Notarkosten 70 – 85 % günstiger: ~ 130 – 280 € statt 600 – 2 000 € bei individueller Beurkundung
  • Kein Rechtsanwalt nötig: spart weitere 400 – 800 €
  • HRB-Eintragung günstiger: ~ 150 € statt ~ 240 €
  • Schnellere Bearbeitung: Notar hat das Standardformular zur Hand, weniger Vorbereitungszeit
  • Gesamtersparnis: 1 000 – 2 500 € gegenüber individueller Beurkundung mit Anwaltsentwurf

Die Grenzen der Mustersatzung

Die Mustersatzung ist nur in folgenden Konstellationen zulässig:

  • Maximal 3 Gesellschafter
  • Genau ein Geschäftsführer
  • Geschäftsanteile entsprechen Stammeinlage 1:1
  • Keine Sondervorteile / Vinkulierung / Vesting
  • Keine abweichenden Stimmrechte
  • Keine Sacheinlagen (nur Bareinlagen erlaubt)

Wann die Mustersatzung NICHT mehr passt

Sobald eine dieser Konstellationen vorliegt, müssen Sie individuell beurkunden:

Mehrere Geschäftsführer

Häufig in Co-Founder-Konstellationen: zwei Gesellschafter wollen beide Geschäftsführer sein (z. B. CEO + CTO). Mustersatzung verbietet das — Sie brauchen individuelle Beurkundung.

Vesting-Regelungen für Mitarbeiter-Beteiligung

Wenn Sie Anteile an Mitarbeiter ausgeben wollen, die über mehrere Jahre vesten (z. B. 4-Jahres-Vesting mit 1-Jahres-Cliff), brauchen Sie Sondervinkulierungen — geht nicht in der Mustersatzung.

Investor-Einstieg geplant

Business Angels und VCs kommen mit Standard-Klauseln (Drag Along, Tag Along, Liquidation Preference, Anti-Dilution). Diese können nur in individuellen Satzungen aufgenommen werden.

Sacheinlagen

Wenn Sie statt Bargeld Sachwerte einbringen (z. B. Patente, IP, ein laufendes Einzelunternehmen), ist Mustersatzung ausgeschlossen.

Komplexe Stimmrechtsregelungen

Wenn ein Minderheitsgesellschafter (z. B. mit 10 %) trotzdem ein Vetorecht bei strategischen Entscheidungen haben soll, braucht es eine individuelle Satzung.

Mustersatzung später ändern?

Eine einmal beschlossene Satzung kann jederzeit per Gesellschafterbeschluss geändert werden. Die Änderung ist allerdings notariell zu beurkunden und kostet ~ 300 – 800 €.

Wer also mit der Mustersatzung startet und später (z. B. bei einer Investorenrunde) auf eine individuelle Satzung wechseln muss, zahlt am Ende möglicherweise mehr als bei direkter individueller Beurkundung. Das sollte in die Entscheidung einfließen.

Faustregel

Solo-Gründung, klares Geschäftsmodell, keine Investorenpläne → Mustersatzung. Spart 1 500 – 2 000 €.

Co-Founder-Setup, Mitarbeiter-Beteiligung, oder Investor in 12 – 24 Monaten geplant → individuell beurkunden. Die spätere Satzungsänderung kostet sonst doppelt.