GmbH Gründungskosten Rechner

Notarkosten bei der GmbH-Gründung — was wirklich auf der Rechnung steht

Die Notarrechnung ist der größte Einzelposten der GmbH-Gründung — und gleichzeitig der mit den meisten Missverständnissen. Dieser Ratgeber zeigt, woraus die Notarkosten nach GNotKG bestehen und wo Sie sparen können.

Zum Rechner

Was kostet der Notar genau?

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind damit nicht frei verhandelbar. Jeder Notar in Deutschland muss dieselben Sätze berechnen — ein Preisvergleich macht keinen Sinn.

Die Notarrechnung setzt sich aus drei Hauptposten zusammen:

  1. Beurkundung der Satzung — der größte Posten, abhängig vom Stammkapital (Geschäftswert)
  2. Beglaubigung der Geschäftsführer-Anmeldung — fester Pauschalbetrag
  3. Auslagen — Schreibgebühren, Postversand, USt

Mustersatzung vs. individuelle Satzung

Der größte Hebel auf die Notarkosten ist die Wahl zwischen Mustersatzung und individueller Beurkundung.

Mustersatzung (auch „Musterprotokoll“)

  • Standardisierte Satzung, vom Gesetzgeber vorgegeben
  • Maximal 3 Gesellschafter, ein Geschäftsführer
  • Kein Aufsichtsrat, keine Vinkulierung, keine abweichenden Stimmrechte
  • Notarkosten: ~ 130 – 350 € (UG mit 1 Gesellschafter günstiger)
  • HRB-Eintragung: ~ 150 €

Individuelle Satzung

  • Frei gestaltbar — Vinkulierung, abweichende Stimmrechte, Vesting, etc.
  • Beurkundung nach GNotKG-Tabelle B (Geschäftswert)
  • Geschäftswert mindestens 30 000 € (UG) bzw. 25 000 € (GmbH)
  • Notarkosten: ~ 600 – 2 000 € (je nach Stammkapital)
  • HRB-Eintragung: ~ 240 €
  • + optional Rechtsanwalt für Satzungsentwurf: ~ 400 – 800 €

Beispielrechnung

Solo-Gründung GmbH mit Mustersatzung

PostenBetrag
Notar (Beurkundung Mustersatzung)~ 250 €
Notar (Beglaubigung Anmeldung)~ 60 €
Auslagen (Schreibgebühren, USt)~ 50 €
HRB-Eintrag Amtsgericht150 €
Summe~ 510 €

2 Gesellschafter GmbH mit individueller Satzung (Stammkapital 50 000 €)

PostenBetrag
Notar (Beurkundung individuell, 1,2 % von 50 000 €)~ 600 €
+ Aufschlag für 2. Gesellschafter~ 30 €
Notar (Beglaubigung Anmeldung)~ 60 €
Auslagen~ 80 €
HRB-Eintrag240 €
Rechtsanwalt (Satzungsentwurf)~ 600 €
Summe~ 1 610 €

Wann lohnt sich die individuelle Satzung trotzdem?

Bei diesen Konstellationen kommen Sie mit der Mustersatzung an Grenzen und müssen individuell beurkunden:

  • Mehr als 3 Gesellschafter — Mustersatzung ist auf 3 limitiert
  • Vesting-Regelungen — Mitarbeiter-Beteiligungen mit Sperr- und Einziehungsrechten
  • Vinkulierung der Anteile — Anteile dürfen nur mit Zustimmung der Mitgesellschafter verkauft werden
  • Disquotale Gewinnverteilung — abweichend vom Anteilsverhältnis
  • Beirat oder Aufsichtsrat — braucht Satzungsregelung
  • Geplante Investorenrunden — VC-Standard-Klauseln (Drag Along, Tag Along, Liquidation Preference) müssen rein

Wo Sie nicht sparen sollten

Den Notar selbst können Sie nicht „aushandeln“ — alle Notare in Deutschland berechnen nach GNotKG dieselben Sätze. Sie können aber sparen bei:

  • Vorbereitung: wenn Sie Stammkapital, Gesellschafterliste und Anmeldeunterlagen vorab vollständig haben, weniger Termin-Aufwand.
  • Mustersatzung wenn möglich: deutlich günstiger als individuelle Beurkundung.
  • Ein Gesellschafter: reduziert Aufwand der Beurkundung.

Praxistipp

Holen Sie vorab vom Notariat einen Kostenvoranschlag. Notare sind verpflichtet, den vor dem Termin zu erstellen. Damit vermeiden Sie Überraschungen auf der Rechnung.