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UG oder GmbH – welche Rechtsform passt zu Ihrer Gründung?

Die UG (haftungsbeschränkt) und die GmbH sind die beiden meistgenutzten Kapitalgesellschaften in Deutschland. Welche zu Ihrer Gründung passt, hängt von acht klar definierbaren Faktoren ab — und nicht von Pauschal-Empfehlungen.

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Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

KriteriumUG (haftungsbeschränkt)GmbH
Mindeststammkapital1 €25 000 € (50 % bei Anmeldung)
Notarkosten (Mustersatzung)~ 130 – 250 €~ 250 – 450 €
Rücklagepflicht25 % Gewinn bis 25 000 €Keine
Bank-Akzeptanz / ImageGeringer (B2B-Kunden, Lieferanten skeptisch)Hoch, etabliert
Bankkredit-KonditionenSchwieriger, höhere SicherheitenStandard-Geschäftskredite verfügbar
Laufende Kosten / Jahr~ 2 500 – 4 000 €~ 2 500 – 4 000 € (identisch)
Umwandlung in GmbHBei 25 000 € Stammkapital möglichEntfällt

Wann die UG die richtige Wahl ist

  • Bootstrap-Gründung mit wenig Eigenkapital: Sie haben keine 12 500 € liquide. Die UG ermöglicht den schnellen Start.
  • Konzept noch unsicher: Sie wollen ohne hohe Anfangsinvestition validieren, ob Ihr Geschäftsmodell funktioniert.
  • Spätere Umwandlung geplant: Bewusste Strategie, mit UG zu starten und bei 25 000 € Rücklagen in eine GmbH zu wechseln.
  • B2C-Geschäft: Privatkunden achten kaum auf die Rechtsform. Die Image-Schwäche der UG ist hier weniger relevant.

Wann die GmbH besser passt

  • B2B-Geschäft: Größere Unternehmenskunden bevorzugen GmbH-Lieferanten. Manche Konzerne arbeiten gar nicht mit UGs zusammen.
  • Ausreichend Eigenkapital: Wenn Sie 12 500 € einzahlen können, sparen Sie sich die spätere Umwandlung (~500 € Notarkosten).
  • Bankkredite gewünscht: Banken vergeben Geschäftskredite an GmbHs zu deutlich besseren Konditionen.
  • Investor-Einstieg geplant: Business Angels und VCs bevorzugen GmbHs (klare Strukturen, höhere Akzeptanz).
  • Mehrere Gesellschafter: Klare Vesting-, Vinkulierungs- und Stimmrechtsregelungen funktionieren in beiden Rechtsformen, aber bei der GmbH ist die Erwartung an „Rechtssicherheit“ höher.

Die Rücklagepflicht der UG genau verstehen

Eine UG muss jährlich 25 % des Bilanzgewinns als gesetzliche Rücklage zurücklegen, bis 25 000 € erreicht sind. Erst danach darf in eine GmbH umgewandelt werden. Wichtige Folgen:

  • Weniger Cash für Ausschüttung: Bei 50 000 € Gewinn werden 12 500 € einbehalten — nur 37 500 € sind ausschüttbar.
  • Buchhalterischer Mehraufwand: Die gesetzliche Rücklage muss separat in der Bilanz ausgewiesen werden.
  • Cash-Planung: Wer für Steuern und Rücklage nicht vorsorgt, hat schnell Liquiditätsprobleme.

Umwandlung UG → GmbH

Sobald die UG 25 000 € Stammkapital plus Rücklagen erreicht hat, kann sie durch Beschluss der Gesellschafter in eine GmbH umgewandelt werden.

  • Notarbeurkundung: ~ 350 – 500 €
  • HRB-Eintragung der Umwandlung: ~ 100 €
  • Anpassung der Firmierung: alle Verträge, Briefköpfe, Webseite müssen aktualisiert werden

Faustregel

Wenn Sie 12 500 € sofort einzahlen können → GmbH. Sie sparen die spätere Umwandlung, haben das stärkere Image und einfachere Bankkredite.

Wenn Sie weniger haben oder das Geschäftsmodell unsicher ist → UG. Validieren Sie das Modell, wandeln Sie später um, wenn die Erträge stabil sind.